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   BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77   

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https://dejure.org/1977,9578
BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77 (https://dejure.org/1977,9578)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1977 - 2 StR 119/77 (https://dejure.org/1977,9578)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1977 - 2 StR 119/77 (https://dejure.org/1977,9578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der Verteidigung durch Einschaltung einer Vielzahl von Wahlverteidigern - Begrenzung der Anzahl von Revisionsrechtfertigungen verschiedener Verteidiger - Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit - Glaubhaftmachung eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77
    Grundsätzlich reicht die bloße Benennung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes nicht aus (BGHSt 21, 334, 346, 347).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77
    Denn das Revisionsgericht hat ohne Rücksicht auf Mängel des Verfahrens der Strafkammer umfassend zu prüfen, ob das Ablehnungsgesuch zum Ausscheiden des abgelehnten Richters hätte führen müssen (BGHSt 23, 265, 266/267).
  • BGH, 22.12.1976 - 2 StR 527/76

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie wegen

    Auszug aus BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77
    Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn es dem betroffenen Angeklagten nicht möglich war, rechtzeitig wenigstens eine schriftliche Erklärung des Zeugen beizubringen, und wenn er nicht mindestens dieses Unvermögen glaubhaft macht (BGH a.a.O.; zuletzt auch Urt. v. 22. Dezember 1976 - 2 StR 527/76 -).
  • KG, 30.08.1976 - 2 Ws 232/76

    Zurückweisung eines Rechtsanwaltes als Strafverteidiger; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77
    Der Unterbevollmächtigte ist jedenfalls dann kein weiterer Verteidiger im Sinne des § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO, wenn er im Revisionsverfahren nur an Stelle des ihn bevollmächtigenden Wahlverteidigers, nicht aber neben diesem tätig wird (ebenso Kleinknecht StPO 33. Aufl., Anm. 11 vor § 137, Anm. 7 zu § 137; Schmidt-Leichner NJW 1975, 420; aA KG NJW 1977, 912; Dünnebier in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl., Anm. 25 vor § 137, Anm. 8, 10, 12 zu § 137).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 2 WDB 11.01

    Möglichkeit der vollen gerichtlichen Überprüfung bei Antrag auf Wiedereinsetzung

    In einem solchen Falle gebietet es dann die Fürsorgepflicht des Gerichts, den bezeichneten Beweis von Amts wegen zu erheben (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 10. November 1967-4 StR 512/66 - <BGHSt 21, 334 [347]> und Beschluss vom 1. September 1977 - 2 StR 119/77 - ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 45 RdNr. 8 f. und § 26 RdNr. 11 jeweils m.w.N.).
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